Sauber heizen
Förderungen
Bauabgabe
Seitens der Gemeinde wird die Bauabgabe für Bauten im Bauland und im Freiland mit 35% gefördert. Für Land- und Forstwirte gibt es bereits bei der Berechnung der Bauabgabe eine Begünstigung und somit kann keine weitere Bauförderung in Anspruch genommen werden.
Gewerbebetriebe
Gewerbetreibende, die größere Investitionen in ihrem Betrieb tätigen, erhalten von der Marktgemeinde St. Anna am Aigen eine Betriebsförderung. Dem Ansuchen sind bezahlte Rechnungen beizulegen und der Gemeinderat wird je nach Investition über die Höhe der Förderung befinden.
Kindergarten
Für Kindergartenkinder, die von einem konzessionierten Busunternehmen in den Kindergarten gebracht werden, gewährt die Marktgemeinde St. Anna am Aigen einen monatlichen Zuschuss.
Der Beitrag beträgt pro Kind und Monat 17,00 EUR und wird nach Ablauf des Kindergartenjahres an die Eltern zur Auszahlung gebracht.
Rinderförderung
Für rinderhaltende Betriebe gewährt die Marktgemeinde St. Anna am Aigen, gegen Vorlage der jährlichen Tierliste, für jede Kuh eine Förderung von 150,00 EUR.
Schweineförderung
Für die künstliche Besamung der Zuchtschweine gewährt die Marktgemeinde St. Anna am Aigen, gegen Vorlage der jährlichen Tierliste für Zuchtschweine (gedeckte Jungsauen und ältere Sauen), einen Beitrag von 8,00 EUR.
LANDWIRTSCHAFT
Forstwirtschaft
Informationen über Beratung , Förderung, Waldbau, Energieholz, Holzmarkt, usw. unter http://stmk.agrarnet.info
Mehrfachantrag - Förderungen - Ausgleichszahlungen
Die Agrarmarkt Austria ist zuständig für die Abwicklung sämtlicher landwirtschaftlicher Ausgleichszahlungen
- Ackerbau
- Forst
- Gemüse
- Obst
- Tierprämien
- Wein
- usw.
Information: http://www.ama.at
Obst-u.Gemüsebau
Informationen über Düngung, IP - Obst, Pflanzenschutz usw. unter der Landeskammer Steiermark - http://stmk.agrarnet.info
Tierhaltung
Rinderkennzeichnung - Zugangs-u. Abgangsmeldung, Bestellung von Ohrmarken bei der Bezirkskammer Feldbach unter der Tel.Nr. 0316/80509650 oder direkt bei Agrarmarkt Austria unter
AMA-Marktordnung - www.ama.at
Weinbau
Für Förderungen von Umstellung oder Rodung der Rebflächen ist die Bezirkskammer und das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft zuständig. Informationen gibt es unter http://lebensmittel.lebensministerium.at
Auskunft über Düngung, IP-Wein, Pflanzenschutz unter http://stmk.agrarnet.info, Marketing, Vertrieb usw. unter www.steirischerwein.at.
Informationen bietet die Homepage der Agrarmarkt-Austria - www.ama.at